ADA Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter
Alle Mitgliedsverlage des
Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter sind nach der Satzung
verpflichtet, die von ihnen herausgegebenen Titel der Auflagenkontrolle
zu unterziehen.
Bundesweit werden 827 Wochenblätter mit einer Gesamtauflage von über
58,2 Millionen Exemplaren im Rahmen der ADA dahingehend überprüft, ob
die von ihnen angegebenen Auflagen auch den Tatsachen entsprechen. Dies
entspricht einem Anteil von 70,4 % der Gesamtauflage.
Die ADA wurde 1985 in den Markt eingeführt. Bis dahin gab es für
das Medium Anzeigenblatt keine Kontrollinstanz. Die werbungtreibende
Wirtschaft begrüßte diesen Fortschritt, weil bei den geprüften Titeln
keine Zweifel an der Richtigkeit der Auflagenhöhe mehr bestehen
konnten. So setzte sich die ADA sehr schnell im Markt durch. Heute hat
sie in der Werbewirtschaft eine große Bedeutung. Viele Inserenten
belegen nur
noch solche Anzeigenblätter, die auch ADA-geprüft sind.
Das Kontrollsystem wird getragen von dem Bundesverband Deutscher
Anzeigenblätter (BVDA). Trotzdem ist die ADA keine verbandliche
Instanz. Um die Glaubwürdigkeit der Prüfung zu untermauern, werden die
Kontrollen bundesweit von zwei namhaften Wirtschaftsprüfungsbüros in
Köln und München durchgeführt. Diese Wirtschaftsprüfer arbeiten zwar
nach einheitlichen Richtlinien, um die Wettbewerbsneutralität zwischen
den Verlagen zu wahren. Sie sind in ihrer Tätigkeit gemäß ihrer
Berufsordnung jedoch von Verband und Verlagen völlig unabhängig.
Geprüft wird die gedruckte Auflage sowie die Trägerauflage. Für die
Verifizierung dieser beiden Kategorien haben die Verlage alle hierfür
relevanten Unterlagen vorzulegen. Das sind zum Beispiel Rechnungen für
Druck und Transport, Nachweis des Papierverbrauchs, um über eine
Kontrollrechnung mit dem Gewicht des einzelnen Exemplars eine
Plausibilität herzustellen, Packlisten für die einzelnen
Zustellbezirke, Ladelisten und die Arbeitsberichte der
Vertriebsinspektoren.
Kernstück der Kontrolle ist die genaue Prüfung der Belieferung und
der Entgelte für die Zusteller. Ausgehend von dem vitalen Interesse des
Verlages, Entgelte nur für wirklich verteilte Exemplare zu bezahlen,
lässt sich über die Entgeltsumme die tatsächlich verteilte Auflage
feststellen. Der Wirtschaftsprüfer kontrolliert anhand der Bankbelege,
ob die Zahlungen an die Zusteller auch tatsächlich geleistet und keine
internen Scheinbuchungen vorgenommen wurden. Dieser Katalog von
Prüfinstrumenten bietet die notwendige Sicherheit vor falschen
Auflagenzahlen.
Die ADA-Richtlinien regeln nicht nur die Technik der Prüfung.
Vielmehr sind in ihnen auch Vorkehrungen getroffen, dass nur die
Normalhöhe der Auflage zur Meldung und Ausweisung kommen kann.
Einmalige oder künstliche Erhöhungen der Durchschnittsauflage durch
Sonderausgaben oder einmalige Auflagenerhöhungen aus besonderem Anlass
werden eliminiert. Gleiches gilt für nicht kontrollierbare Mengen an
Sammelabholstellen, also solche Exemplare, welche nicht einzeln durch
Zusteller verteilt, sondern als Stapel zur Mitnahme ausgelegt werden.
Jeder Verlag muss vierteljährlich die Durchschnittsauflage des Quartals
melden. So besteht auch zwischen den Prüfungen die Möglichkeit, die in
der Regel gegebene Kontinuität der Auflagenhöhe zu verfolgen.
Die ADA-Zahlen werden viermal im Jahr - zusammen mit weiteren
planungsrelevanten Daten - veröffentlicht. Sie stehen allen
Werbungtreibenden und Werbeagenturen zur Verfügung. Die Verlage dürfen
das ADA-Signet als Qualitätsmerkmal in ihrer Eigenwerbung benutzen, um
ihre Seriosität auch bezüglich der Auflagenhöhe öffentlich zu
dokumentieren.