Neue Richtlinie “Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern” veröffentlicht

Die neue Richtlinie regelt, wie Beilagen beschaffen sein müssen, zu verpacken und anzuliefern sind, damit sie in der Zeitungsdruckerei problemlos verarbeitet werden können. Sie gilt fortan auch für Anzeigenblätter.

Um eine störungsfreie Produktion zu gewährleisten, reicht es nicht aus, lediglich die Druck- und Verarbeitungsprozesse für das Anzeigenblatt oder die Zeitung selbst zu optimieren. Oft enthalten Anzeigenblätter und Zeitungen Beilagen, die aus anderen Druckereien zugeliefert werden. Ob sich die Beilagen im hochautomatisierten Fertigungsprozess der Druckereien problemlos in das Trägerprodukt einstecken lassen, hängt wesentlich davon ab, wie die Beilagen beschaffen sind und ob sie in geeigneter Weise verpackt, gekennzeichnet und angeliefert werden. So gefährden beispielsweise zu leichte Beilagen, verschränkte Stapel oder unklare Angaben auf dem Lieferschein die zeitkritische Verarbeitung, verursachen Mehraufwand und/oder Qualitätsprobleme.

 

Die bvdm-Richtlinie benennt die Voraussetzungen für eine reibungslose Verarbeitung der Beilagen. Sie dient somit als Verständigungsmittel zwischen den an der Beilagenwerbung beteiligten Unternehmen – den Zeitungs-/Anzeigenblatt-Druckereien und -Verlagen, den Beilagenkunden und Agenturen sowie den Druckereien, welche die Beilagen produzieren und zuliefern. Ein neu aufgenommener Anhang “Tip-on-Karten” ergänzt das Dokument um Hinweise zu Postkarten, die auf Titel oder Rückseite des Anzeigenblatts/der Zeitung geklebt werden sollen.

 

Die bvdm-Richtlinie “Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern” löst die zuletzt im Jahr 2014 aufgelegte Publikation “Technische Richtlinien: Fremdbeilagen in Tageszeitungen” ab. Sie gilt nunmehr auch offiziell für Beilagen in Zeitungen und zeitungsartigen Produkten, die nicht täglich erscheinen – somit auch für Anzeigenblätter. Denn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine qualitätssichere und wirtschaftliche Beilagenverarbeitung sind ungeachtet der Erscheinungsweise identisch.

 

Die Richtlinie wurde von der Interessengruppe Zeitungsdruck des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. (bvdm) erarbeitet und mit dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e. V. (BVDA) sowie dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e. V. (BDZV) abgestimmt.

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