Freiwillige Selbstverpflichtung erfolgreich gestartet

Im Rahmen einer Freiwilligen Selbstverpflichtung klären die Anzeigenblattverlage aktiv und transparent über die geltende Aufkleberregelung zum Verzicht auf Werbung und kostenlose Presseprodukte auf.

Zeitung im Briefkasten

Mit dem Abdruck eines Abbestellhinweises klären die Anzeigenblattverlage in Deutschland die Haushalte in ihren jeweiligen Verbreitungsgebieten darüber auf, wie sie dem Erhalt von nicht-adressierter Werbung und kostenlosen Zeitungen auf einfachem Wege rechtssicher widersprechen können. Dies wurde auf der letzten Mitgliederversammlung des BVDA mit großer Mehrheit beschlossen.

 

111 Verlage haben sich bereits dazu verpflichtet, in jeder Ausgabe einen entsprechenden Hinweistext abzudrucken.

 

“Der Aufruf des BVDA, die Freiwillige Selbstverpflichtung zu unterzeichnen, ist in der Verlagslandschaft auf ein sehr großes Echo gestoßen. Das Schöne daran ist, dass sich sowohl Mitgliedsverlage als auch Nichtmitglieder für die gemeinsame Sache einsetzen”, so Carina Brinkmann, Leiterin Nachhaltigkeit und Politik im BVDA.

 

Mit diesem Schritt demonstrieren die teilnehmenden Verlage, dass sie ihre ökologische Verantwortung in Bezug auf den Ressourcenverbrauch und eine zielgerichtete Zustellung ernst nehmen. Dies unterstützt auch die Argumentation des BVDA, dass verschärfte Werbeverbote unverhältnismäßig und unnötig sind. “Würde die Zustellung gemäß einer sogenannten ‘Opt-In Regelung’ erschwert, wie sie derzeit von der Deutschen Umwelthilfe für unadressierte Werbung gefordert wird, würden davon letztlich nur die großen Online-Riesen profitieren”, so Brinkmann weiter.


Weitere Informationen:
Freiwillige Selbstverpflichtung
 (Wortlaut der Freiwilligen Selbstverpflichtung, Empfehlung für die Formulierung des Abbestellhinweises zum Abdruck im Wochenblatt sowie eine Liste aller Verlage, die die Aktion bereits unterstützen)


Drucken auch Sie bereits den Abbestellhinweis in Ihren Anzeigenblatttiteln ab und möchten auf der Liste der teilnehmenden Verlage aufgeführt werden? Melden Sie sich gern in der BVDA-Geschäftsstelle unter info(at)bvda(dot)de!

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