Flexibilisierung in Zeiten der Krise: Neue Rubrik “Kurzarbeit”

Als Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus wurden die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erleichtert. Was ist neu und welche Regelungen gelten für Zusteller/innen und andere Mitarbeiter/innen in geringfügiger Beschäftigung? Diese und andere Fragen beantworten wir in der neuen Rubrik "Kurzarbeit" zum Coronavirus

Als Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus wurden die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erleichtert. Dies soll dazu beitragen, die Liquidität der Unternehmen zu schützen und Arbeitnehmer/innen vor drohenden Kündigungen bewahren.

 

Die Verlage spüren die Auswirkungen der Corona-Pandemie bereits deutlich. Die Einschränkungen im öffentlichen Leben, die zum Schutz vor Infektionen durch soziale Kontakte beitragen, schlagen sich in massiver Weise nieder. Dies betrifft derzeit vor allem Stornierungen durch Werbekunden und Ausfälle im Veranstaltungsbereich, die zu erheblichen Umsatzrückgängen führen. Viele Verlage sehen sich vor diesem Hintergrund vor die Entscheidung gestellt, ob sie Regionalausgaben zusammenlegen oder die Erscheinungstage reduzieren. Die Einführung von Kurzarbeit im eigenen Betrieb kann hier eine Maßnahme darstellen, um die weitere Entlohnung der Mitarbeiter/innen trotz erheblicher Arbeitsausfälle für die Dauer der Krise zu gewährleisten.

 

Was gilt für Zusteller/innen und andere Mitarbeiter/innen in geringfügiger Beschäftigung? Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf die Beschäftigten? Diese und andere Fragen beantworten wir in der neuen Rubrik “Kurzarbeit” zum Coronavirus.

 

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