Fördermitglied werden

Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft.

Fördermitglied werden können Unternehmen, die keine jostenlosen Wochenzeitungen publizieren, jedoch branchennahe Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Grundlage einer Fördermitgliedschaft ist die BVDA-Satzung.

Um eine Fördermitgliedschaft zu beantragen, müssen Sie lediglich einen Aufnahmeantrag ausfüllen und eine kurze Unternehmensbeschreibung beifügen. Im Rahmen seiner nächsten Sitzung entscheidet der BVDA-Hauptausschuss über Ihre Mitgliedschaft.

Eine Fördermitgliedschaft ist ungeachtet des Eintritts stets bis Ende des laufenden Jahres gültig und erneuert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sollte dem BVDA kein rechtzeitiges Schreiben des Mitglieds nach §6 der BVDA-Satzung zugegangen sein.

Für Fragen rund um Ihre Fördermitgliedschaft wenden Sie sich gerne an Frau Langner oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Ansprechpartnerin