ADA Auflagenkontrolle

ADA-LogoDie Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter (ADA) ist verpflichtend für alle BVDA-Mitglieder. Im Rahmen dieser Maßnahme werden alle Titel dahingehend überprüft, ob die von ihnen angegebenen Auflagen auch den Tatsachen entsprechen. Sowohl die gedruckte Auflage als auch die Trägerauflage werden überprüft.

Die ADA existiert seit 1985 und hat eine hohe Bedeutung für die Werbewirtschaft, da viele Anzeigenkunden bevorzugt oder ausschließlich in Wochenblättern werben, die ADA-geprüft sind.

Die ADA-geprüften Titel werden im Rahmen der Medieninformation zusammen mit weiteren planungsrelevanten Daten einmal im Jahr vom BVDA veröffentlicht. Die Verlage selbst benutzen das ADA-Signet als Qualitätsmerkmal in ihrer Eigenwerbung, um die Seriosität ihrer Auflagenhöhe öffentlich zu dokumentieren.

Der BVDA ist Träger der ADA – durchgeführt wird diese allerdings von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfungsbüros in Köln und München. Diese arbeiten nach einheitlichen Richtlinien, um Wettbewerbsneutralität zwischen den Verlagen zu wahren, und sind sowohl vom Verband als auch von den einzelnen Verlagen unabhängig.

Qualitätssiegel

GPZ – Geprüfte Prospektzustellung

Der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen vertritt als Spitzenorganisation der Anzeigenblattverlage seit seiner Gründung am 3. Juli 1987 die Interessen der Anzeigenblattverlage in Deutschland.

Dem BVDA gehören 157 Verlage mit insgesamt 474 Titeln und einer Wochenauflage von 35,5 Millionen Exemplaren an. Damit repräsentiert der BVDA rund 65 Prozent der Gesamtauflage der kostenlosen Wochenzeitungen Deutschlands. Anzeigenblätter werden bundesweit von mehr als 50 Millionen Menschen über 14 Jahren gelesen.

Briefkästen mit herausstehenden Zeitungen